Nur gemeinsam, können wir erfolgreich sein. Als Mitglied unserer Genossenschaft können Sie einfach selbst aktiv werden und müssen nicht auf die Politik oder Großkonzerne warten. Wir gestalten unsere Energiezukunft unter dem Dach einer Genossenschaft einfach selbst.
Bereits über 500 Bürgerinnen und Bürger engagieren sich als Genossenschaftsmitglieder für umweltfreundliche und regenerative Energie. Das ist gut für das Klima, die Umwelt und das eigene Portemonnaie.
Die Mitgliedschaft können natürliche Personen, Personengesellschaften oder juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts erwerben. Die Mitgliedschaft ist auf Langfristigkeit angelegt.
Ein Geschäftsanteil beträgt 500 € zzgl. 3 % Eintrittsgeld, maximal darf jedes einzelne Mitglied 50 Geschäftsanteile erwerben. Anteile und Mitgliedschaft können unter Einhaltung einer Frist von 2 Jahren zum Schluss des Geschäftsjahres gekündigt werden. Geschäftsanteile sind ab dem ersten vollen Jahr der Zugehörigkeit dividendenberechtigt.
Weitere Infos finden Sie in unserer Satzung.
Einfach eine Beitrittserklärung downloaden, ausdrucken, ausfüllen und per Post an uns zurückschicken. Alternativ liegen im Kundencenter der Stadtwerke Mühlacker GmbH in der Danziger Straße 17 Beitrittserklärungen für Sie bereit, welche Sie direkt vor Ort ausfüllen und abgeben können. Eine Bearbeitungsgebühr fällt nicht an.
Auf der Beitrittserklärung sind die Geschäftsanteile, mit welchen Sie sich beteiligen wollen, eine Ermächtigung zum Einzug der Beteiligungshöhe, die Angabe des Kontos, auf welches Sie Ihre Dividendenabrechnungen überwiesen haben wollen und verschiedene Datenschutzerklärungen einzutragen und zu unterzeichnen.
Nach dem Eingang Ihrer Beitrittserklärung bei der Bürger-Energie erhalten Sie eine Bestätigung des Eingangs und die Mitteilung, dass Sie bei der nächsten Vorstandssitzung, sofern die Zulassungsvoraussetzungen gegeben sind, als Genossenschaftsmitglied aufgenommen werden. Diese Vorstandssitzungen finden in der Regel einmal im Quartal statt. Die Voraussetzungen zur Zulassung als Genossenschaftsmitglied ergeben sich aus der Satzung.
Nach der erfolgten Sitzung des Vorstands der Bürger-Energie erhalten Sie eine Mitteilung, dass Sie als Mitglied aufgenommen wurden. Ebenfalls mit diesem Schreiben erhalten Sie eine Satzung und die Mittteilung, wann wir Ihren Geschäftsanteil inkl. Eintrittsgeld abbuchen werden (i.d.R. drei Wochen nach dem Beitrittstermin).
Ab
der Aufnahme durch den Vorstand sind Sie Mitglied der Bürger-Energie und werden fortan zu den Generalversammlungen eingeladen.