Bürger-Energie Region Mühlacker eG

Unsere Genossenschaft - unsere Vision

Der Fokus der Bürger-Energie Region Mühlacker eG liegt auf der Initiierung von Projekten zur Erzeugung erneuerbarer Energien auf lokaler, regionaler und überregionaler Ebene, ebenfalls die Beteiligungen an solchen Projekten. Mit unserem Engagement tragen wir zur Sicherung unserer gemeinsamen Klima- und Energiezukunft bei – für uns und nachfolgende Generationen. Wir sind überzeugt, dass die zukünftige Energieversorgung dezentral ausgerichtet sein wird und die Energiewende durch die Bürger selbst vorangetrieben wird.

Jeder kann einen Teil dazu beitragen, denn als Genossenschaft bieten wir die optimale Plattform einer breiten Bürgerbeteiligung – auch über die Region hinaus. Wir gewinnen das Vertrauen der Menschen durch transparentes, unabhängiges und solides Wirtschaften. Der Vorteil der Genossenschaft: Viele Kleinanleger können hier Kapital einbringen und jeder erhält eine Stimme unabhängig von der Höhe seiner Einlage. Es kann somit zu keinen Spekulationen kommen, da jeder eine Stimme hat die gleich zählt.

Organe der Genossenschaft

Die Organe der Genossenschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Generalversammlung.

Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen und wird vom Aufsichtsrat bestellt und abberufen. Sie müssen Mitglied der Genossenschaft sein. 

Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern:

  • Roland Jans, Geschäftsführer Stadtwerke Mühlacker GmbH
  • Sören Genthner, Unternehmensentwicklung Stadtwerke Mühlacker GmbH
  • Jörg Schüle, Geschäftsführer Friedrich Münch GmbH + Co KG 

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei, höchstens neun Mitgliedern, welche von der Generalversammlung gewählt werden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft sein.

Momentan besteht der Aufsichtsrat aus fünf Mitgliedern:

  • Herr Edwin Neugebauer, Mühlacker (Aufsichtsratsvorsitzender),
  • Herr Dr. Herbert Emmerich, Mühlacker (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender),
  • Frau Tanja Gerst, Mühlacker,
  • Herr Jürgen Pfeiffer, Sersheim,
  • Herr Michael Fritz, Wurmberg,
  • Herr Veit Kibele, Mühlacker

Generalversammlung

Die Mitglieder üben ihre Rechte in den Angelegenheiten der Genossenschaft in der jährlichen ordentlichen Generalversammlung aus. Jedes Mitglied hat hier eine Stimme, unabhängig von der Höhe der Beteiligung. Gegenstände der Beschlussfassung sind hauptsächlich die Änderung der Satzung, Feststellung des Jahresabschlusses, Verwendung des Jahresüberschusses oder Deckung des Jahresfehlbetrages, die Wahl der Mitglieder in den Aufsichtsrat oder die Festsetzung eines Eintrittsgeldes bei neuen Mitgliedern.

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